Meinungsfreiheit

Arcor hat dank einer Intervention eines Porno-Anbieters (Nennen wir ihn A.) seine Nutzer von ausgewählten Porno-Angeboten (der Einfachheit halber B.) ausgeschlossen. Dabei zeigt sich die Absurdität unseres Rechts und der grundlegenden Einstellung der Gerichte (und Gesetzte) hier zum Thema Presse- und Meinungsfreiheit.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Argumentation etwa diese:
A blockt seine Inhalte durch (vermutlich ja kostenpflichtige) Verfahren, so dass nur Personen die ab 18 Inhalte sehen können die auch tatsächlich 18 sind. Nun sind die Angebote von B. wohl Frei von Zugangsbeschränkungen. Die Begründung ist nun, dass ja B. sich nicht an den deutschen Jugendschutz hält (B. ist aber gar kein deutsches Angebot, sondern ein ausländisches). Und weil sich ein Angebot aus dem Ausland nicht nach deutschem Recht richtet, hilft Arcor nun vorsichtshalber nach und „schützt“ seine Nutzer.

Wie war das mit der Pressefreiheit? „Eine Zensur findet nicht statt“ – GG, Art 5 Abs. 1?
Eine Tatsache die mich in diesem unserem Land (im Gegensatz zu vielen anderen Dingen) wirklich, und seit Jahren erfreut.

Es gibt de Facto kein Recht auf die freie Meinungsäußerung (Absurde Gotteslästerungsparagraphen, Stichwort „Volksverhetzung“*, der aktuelle Fall von Internet-Zensur etc.). Alles was missliebig ist wird zensiert, unterdrückt, verboten.

Selten genug, aber hier kann man ausnahmsweise mal wirklich zu den USA aufschauen – die haben nämlich immerhin annährend etwas mit Meinungsfreiheit vergleichbares – den 1st Amendment zu ihrer Verfassung.

Naja, Deutschland orientiert sich wohl lieber am Iran. Da ist es vermutlich auch verboten schlechte Witze über Gott zu machen…

*) ich will absolut nicht darauf hinaus dass die üblichen „Volksverhetzer“ in irgendeiner Form eine akzeptable Meinung haben, aber Meinungsfreiheit heißt eben auch, dass andersdenkende ihre Meinung äußern dürfen.